Zollabwicklung – Aus- und Einfuhranmeldung

Zollabwicklung – Aus- und Einfuhranmeldung

Zollgebühren

Die Abgaben für den Zoll bei Import und Export diverserer Waren ist vom Produkt bzw. der Warenart abhängig.
Es fallen je nach Art der importierten / exportierten Ware Abgaben in anderen Höhen an.

Bei einigen Waren (z.B Weine oder Baustoffe) ist außerdem das Herkunftsland mit einem Ursprungszeugnis nachzuweisen relevant.

Für Firmenkunden wichtig:
Die Abgaben der Einfuhrumsatzsteuer können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Anmeldung des Zolls.

Transitdokumente

( T1; T2; T2L) / Carnet ATA / TIR

Wenn Sie ein Fahrzeug oder eine Ware nicht direkt an der Zollstelle z.B. in Bremerhaven verzollen wollen, sondern die Ware zu einer anderen Bestimmungszollstelle zur Verzollung überführen wollen, sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Transitdokuments behilflich. Zu beachten ist hierbei, in welcher Höhe das Transitdokument ausgestellt werden soll, bzw. ob der Transport von Ihnen selbst, oder einem unserer Subunternehmer durchgeführt wird. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, damit wir alle Details abstimmen können.

Fahrzeuge, Oldtimer, Teile

Oldtimer unterliegen bei Fahrzeugen einer speziellen Besteuerung. Wenn sie 30 Jahre oder älter und zudem noch im Originalzustand sind, können sie mit dem vergünstigen Steuersatz von 7 % verzollt werden. Zoll fällt nicht an. Bei Fahrzeugen jünger 30 Jahre wären dies z.B. 10 % Zoll und 19 % Einfuhrabgaben. Verzollung von Stückgut: Die Verzollung von Stückgut bzw. Teilen ist so vielfältig, dass wir keinen pauschalisierten Zollsatz angeben können. Fragen Sie bitte nach einer individuellen Berechnung.

AUSFUHRANMELDUNGEN, BHT, ZAPP

Um Waren in ein Drittland verschicken zu können, bedarf es in den meisten Fällen einer Ausfuhranmeldung. Diese muss vor der Ausfuhr am zuständigen Zollamt beantragt werden. Dies können wir gerne für Sie übernehmen. Ausserdem bieten wir in den Häfen Bremen und Hamburg die dort nötigen BHT-Referenzen, bzw. ZAPP an. Auch Ausfuhranmeldungen im einstufigen Verfahren, bei denen Ausgangszollstelle gleich Ausfuhrzollstelle ist (oft bei Luftfrachten und geringem Wert erforderlich) bieten wir kurzfristig an.